„Ziel war, für die Praxis des Verfassungsrechts ein einfach und rasch handhabbares Werk zu schreiben“
Ein „geschlossenes Bild der rechtlichen Grundordnung der Republik Österreich“ will ein neuer kompakter Kommentar vermitteln, den der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter und VfGH-Generalsekretär Stefan Leo Frank verfasst haben.
„In schnelllebigeren Zeiten ist der rasche Griff ins Regal, die erste Orientierung, die Auswahl der wichtigsten Lehrmeinungen und vor allem die einschlägige Rechtsprechung wichtig. Das Ziel war, für die Praxis des Verfassungsrechts ein einfach und rasch handhabbares Werk zu schreiben“, sagte Grabenwarter bei der heutigen Präsentation des Kommentars am Verfassungsgerichtshof, die gemeinsam mit dem Verlagshaus Manz erfolgte. Dass sich die Verfassung auch im 100. Jahr ihres Bestehens weiterentwickelt, zeigen die jüngsten Änderungen aufgrund der Coronakrise wie die Möglichkeit für die Regierung, über Videokonferenz Beschlüsse zu treffen. Auch sie sind in dem Kommentar bereits enthalten.
Generalsekretär Frank erläuterte, ein Kurzkommentar habe sich nicht mit jeder „noch so reizvolle[n] theoretische[n] Streitfrage“ zu beschäftigen, sondern solle sich auf „das Wesentliche“ beschränken: So sind die Baugesetze der Bundesverfassung und jene Bestimmungen, in denen diese Grundprinzipien zum Ausdruck kommen, besonders eingehend erläutert. Besonderes Augenmerk gilt darüber hinaus den praxisrelevanten Teilen der Verfassung, d.h. jenen Bereichen, bei denen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, aber auch jene des Obersten Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes die Wichtigkeit bereits dokumentiert hat. Teil 1 der Kommentierung widmet sich dem B-VG als Stammgesetz der Verfassung; Teil 2 erfasst darüber hinaus die Europäische Menschenrechtskonvention, das Staatsgrundgesetz von 1867 und weitere wichtige Grundrechtsquellen. In einem Blick zurück merkte Frank an, es sei unmöglich, sich mit dem allerersten Kurzkommentar von Kelsen/Fröhlich/Merkl, erschienen 1922, messen zu wollen: Dieses Referenzwerk besitze nach wie vor überragende Autorität. Seitdem habe sich die Verfassung aber entscheidend weiterentwickelt und insbesondere nach 1955 eine große Dynamik entwickelt. Dazu habe auch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes beigetragen. Diese Entwicklung war in gebotener Kürze und angemessener Prägnanz darzustellen.
Manz-Verlagsleiter Heinz Korntner bedankte sich bei den Autoren und bezeichnete es als „verlegerischen Glücksmoment“, dass „ein so wichtiges Werk“ trotz der Coronakrise zum bestmöglichen Zeitpunkt – dem 100-Jahr-Jubiläum des B-VG – finalisiert werden konnte. Der Kurzkommentar sei zudem auch der erste Kommentar zum B-VG, der online über die RDB verfügbar ist, und werde – so Korntner – auch bereits intensiv genutzt.