Eine Ausstellung über Hans Kelsen im VfGH
Ab sofort und bis zum Tag der offenen Tür am 26. Oktober ist im Verfassungsgerichtshof die Ausstellung „Im Namen der Republik! Der Verfassungsgerichtshof und Hans Kelsen“ im Rahmen von Gruppenführungen zu sehen. Bei der Eröffnung am 3. Mai dankte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter der Direktorin des Jüdischen Museums Wien (JMW) Danielle Spera und Kuratorin Adina Seeger für die ausgezeichnete Zusammenarbeit: Die Ausstellung im VfGH zeigt nämlich sowohl Inhalte jener, die 2020 im JMW über den wesentlichsten Mitgestalter der österreichischen Verfassung gezeigt wurde als auch Teile der Wanderausstellung „Verfassungsgerichtshof auf Tour“.
Danielle Spera schilderte den Werdegang des aus einer jüdischen Familie stammenden Hans Kelsen, der hierzulande auch nach seiner Konversion zum Protestantismus antisemitischen Angriffen ausgesetzt war. „An den 1973 verstorbenen Kelsen erinnert kein Grab – auf seinen Wunsch wurde seine Asche im Pazifik verstreut. Umso mehr setzte sich das JMW zum Ziel, mit seiner Ausstellung Hans Kelsen einem breiteren Publikum bekannt zu machen“, so Direktorin Spera. Sie bezeichnete den VfGH als besonderen Ausstellungsort, habe doch Hans Kelsen die Verfassungsgerichtsbarkeit als jenen Abschnitt der Bundesverfassung genannt, an dem ihm am meisten gelegen sei.
Eine würdigende und besonders inhaltsreiche Rede auf Hans Kelsen hielt der ehemalige Vizekanzler, Justizminister und Präsident des Verwaltungsgerichtshofes a.D. Clemens Jabloner, die er in die drei Aspekte des rechtstechnischen Beitrags von Kelsen, dessen Lehre der Verfassungsgerichtsbarkeit und die Laufbahn Kelsens als Verfassungsrichter gliederte: „Seine Entscheidungsbegründungen waren immer knapp und gleichzeitig stringent“, so Jabloner, „und es war ihm immer gleichgültig, wem seine Entscheidungen nützten“. Mit seiner liberalen Haltung in der umstrittenen Frage der sogenannten Sever-Ehen habe sich Kelsen aber die erbitterte Feindschaft konservativer Kräfte zugezogen, die zu seinem Weggang aus Wien geführt habe, schloss Jabloner.
Information zu Gruppenführungen im VfGH finden Sie hier.