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Ibiza-U-Ausschuss und Karfreitag-Frage zwei wichtige Themen der März-Session des VfGH

21.02.2020

Über 400 Fälle auf der Tagesordnung – Beratungen über OPEC-Amtssitzabkommen

Am Montag, 24. Februar 2020, beginnt die März-Session 2020 des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Auf der Tagesordnung stehen über 400 Fälle; rund 40 dieser Fälle werden wegen der Schwierigkeit der zu lösenden Verfassungsfragen vom Plenum des Gerichtshofes beraten.

Den Vorsitz in den Beratungen führt erstmals Christoph Grabenwarter in seiner neuen Funktion als Präsident des VfGH. Die Stelle des Vizepräsidenten ist derzeit nicht besetzt.

Die Session dauert bis 13. März 2020. Für Montag, 24. Februar 2020, 15.30 Uhr, ist eine mündliche Verhandlung in einem Mandatsverlustverfahren vorgesehen (siehe https://www.vfgh.gv.at/medien/Oeffentliche_Verhandlung_Radenthein.de.php).

Die Aufnahme von Fällen auf die Tagesordnung einer Session bedeutet nicht automatisch, dass diese Fälle auch in derselben Session entschieden werden. Wenn noch Fragen geklärt werden müssen, ist eine Verschiebung in die nächste Session möglich.

Entscheidungen des VfGH werden durch Zustellung an die Verfahrensparteien oder mündliche Verkündung bekannt gegeben. Bis dahin kann keine Aussage über die Art der Erledigung eines Falles getroffen werden. 

Was darf der „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ untersuchen?

Am 11. Dezember 2019 brachte ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)" im Nationalrat ein. Mit Beschluss vom 22. Jänner 2020 erklärte der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates dieses Verlangen für teilweise unzulässig und grenzte den Untersuchungsgegenstand ein.  Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses wird nun von 53 Mitgliedern des Nationalrates, die das ursprüngliche Verlangen unterstützten, beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Sie machen unter anderem geltend, der Geschäftsordnungsausschuss habe seine gesetzlichen Zuständigkeiten überschritten; es handle sich bei dem von ihnen im Verlangen formulierten Untersuchungsgegenstand um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang“ im Sinne der Verfassung und der Untersuchungsgegenstand werde gegen den Willen der Minderheit abgeändert. Der Verfassungsgerichtshof ist nun aufgerufen, über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Geschäftsordnungsausschusses zu entscheiden.

(UA 1/2020) 

IGGÖ im Schulzeugnis?

Die Zeugnisformularverordnung und Rundschreiben des Bildungsministers ordnen in Jahres- und Semesterzeugnissen sowie  in Schulnachrichten die Angabe  der Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft oder zu einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft an. Für Angehörige der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich ist die (Kurz-)Bezeichnung „islam. (IGGÖ)“ vorgesehen. Gegen diese Regelungen wenden sich die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich sowie eine Schülerin, die sich „ohne Einschränkung“ zum Islam bekennt. Sie behaupten, dass diese Regelungen sowohl gegen das Islamgesetz 2015 als auch gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

(V 89/2019 ua. Zlen.)  

Abschaffung des Karfreitages als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen

Bis zum Ablauf des 21. März 2019 war für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Methodistenkirche sind, auch der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH 22.1.2019, C-193/17, Achatzi) diese Regelung als – unzulässige – Diskriminierung aus Gründen der Religion qualifiziert hatte, wurde der Karfreitag mit BGBl. I 22/2019 als gesetzlicher Feiertag überhaupt abgeschafft. Diese Maßnahme ist Gegenstand eines von den genannten Kirchen gemeinsam eingebrachten Gesetzesprüfungsantrages. Sie sehen darin eine Verletzung der Religionsfreiheit, aber auch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil der Großteil der weiter geltenden Tage der Arbeitsruhe einen römisch-katholischen Hintergrund habe.

(G 228/2019 ua. Zlen.) 

OPEC: Völkerrechtliche Immunität versus Grundrechte von Arbeitnehmern

Der Antragsteller, ein ehemaliger Mitarbeiter der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC), hatte vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien gegen seine Kündigung geklagt. Seine Klage war im Hinblick auf die Immunität der OPEC nach Art. 9 des Amtssitzabkommens zwischen Österreich und der OPEC zurückgewiesen worden. In seinem (Partei‑)Antrag an den VfGH macht der Antragsteller einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Zugang zu einem Gericht geltend.

Dieser Fall stand bereits auf der Tagesordnung der Dezember-Session 2019; die Beratungen sollen nunmehr fortgesetzt werden.

(SV 1/2019) 

Kontroverse Volksabstimmung in Ludesch

In der Vorarlberger Gemeinde Ludesch fand am 10. November 2019 eine Volksabstimmung statt. Gegenstand dieser Abstimmung war die Frage, ob bestimmte im Gemeindegebiet gelegene Flächen Freihalteflächen für die Landwirtschaft bleiben oder einem Unternehmen für weitere Betriebsanlagen dienen sollen. Die Mehrheit stimmte dafür ab, den Status Quo beizubehalten. Mehrere Stimmberechtigte beantragen nunmehr, diese Volksabstimmung aufzuheben. Begründend wird dazu ua. ausgeführt, dass sich diese Volksabstimmung auf eine Angelegenheit beziehe, die den Wirkungsbereich der Gemeinde überschreite, und dass die der Volksabstimmung zugrunde gelegte Frage verwirrend gewesen sei.

(W III 2/2019) 

VfGH prüft Mindeststrafe für Verstoß gegen Ausreiseverpflichtung

Das Fremdenpolizeigesetz (FPG) sieht vor, dass Fremde, die sich unrechtmäßig in Österreich aufhalten und ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht fristgerecht nachkommen, mit einer Verwaltungsstrafe von mindestens 5.000 € zu bestrafen sind. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hält diese Regelung für unsachlich, weil die vorgesehene Strafe in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Gesetzesverstoßes stehe.

(G 163/2019 ua.)

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