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Volksabstimmung in Ludesch: VfGH unterbricht Beratungen

23.03.2020

VfGH prüft die gesetzlichen Grundlagen der Volksabstimmung über Grundstückswidmungen auf Verfassungsmäßigkeit – Weitere Beratungen voraussichtlich im Herbst


Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich im Zuge seiner März-Session, die vor einigen Tagen plangemäß abgeschlossen worden ist, auch mit der Anfechtung einer Volksabstimmung in der Vorarlberger Gemeinde Ludesch befasst. Die Beratungen darüber wurden jedoch unterbrochen und werden voraussichtlich im Herbst 2020 fortgesetzt. Bis dahin prüft der VfGH die (landes‑)gesetzlichen Grundlagen dieser Volksabstimmung in der Landesverfassung, dem Gemeindegesetz und dem Landes-Volksabstimmungsgesetz darauf, ob sie verfassungsgemäß sind.

Derzeit kann in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung durch das Gemeindevolk eine verbindliche Entscheidung getroffen werden, ohne dass die Gemeindevertretung bzw. das an sich zuständige Gemeindeorgan daran inhaltlich mitwirken kann. Der VfGH hat deswegen Bedenken: Dies scheine gegen das auch für die Gemeinde geltende repräsentativ-demokratische System der Bundesverfassung zu verstoßen.

Der VfGH wird diese Bedenken mit der Vorarlberger Landesregierung erörtern; auch die übrigen Länder und der Bund bekommen Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst nach Abschluss dieses Gesetzesprüfungsverfahrens wird der VfGH eine Entscheidung über die Anfechtung treffen, in der auch eine verwirrende Fragestellung und daher eine Rechtswidrigkeit des Verfahrens geltend gemacht wird.

Am 10. November fand in Ludesch eine Volksabstimmung statt, in der die Frage gestellt wurde: „Sollen die im Ludescher Neugut liegenden Grundstücke 1645, 2320, 2321, 2322, 2323, 2313, 2311/2, 2311/1 und 2310, GB Ludesch, Freifläche-Landwirtschaft FL bleiben?“ Eine Mehrheit stimmte dafür: Von 1.745 gültigen Stimmen entfielen 982 auf „JA“ und 763 auf „NEIN“.

Die Anfechtungswerber – Privatpersonen, darunter Eigentümer der in der Volksabstimmungsfrage geannten Grundstücke – beantragen, die Volksabstimmung in der Gemeinde Ludesch vom 10. November 2019 aufzuheben. Medienberichten zufolge steht die Frage über die Widmung von Grundstücken mit Plänen in Zusammenhang, wonach der Getränkehersteller Rauch bzw. der Aludosen-Produzent Ball Betriebsanlagen erweitern möchte.

(W III 2/2019)

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