Verfassungsrichterin Claudia Kahr tritt
mit 30. April 2025 zurück
Das langjährige Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Sektionschefin i.R. Dr. Claudia Kahr vollendet im September 2025 das 70. Lebensjahr. Mit Ablauf des 30. April 2025 legt Dr. Kahr ihr Amt als Verfassungsrichterin zurück. Dr. Kahr gehört dem Verfassungsgerichtshof seit dem Jahr 1999 an.
Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung dieser Stelle liegt bei der Bundesregierung. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes hat den Bundeskanzler davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Stelle frei wird. Gemäß § 1 Abs. 3 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 obliegt es dem Bundeskanzler, diese Stelle zur allgemeinen Bewerbung auszuschreiben.
In den nächsten Wochen werden daher sowohl die Stelle von Claudia Kahr als auch jene des mit 31. Dezember 2024 zurückgetretenen Verfassungsrichters Helmut Hörtenhuber zu besetzen sein.