Fachtagung sechs nationaler und europäischer Höchstgerichte am VfGH
Zu einer Fachtagung sind am Sitz des VfGH gestern, Montag, 33 Richterinnen und Richter von sechs Gerichtshöfen zusammengetroffen: des Staatgerichtshofes Liechtensteins (StGH), des deutschen Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), des Schweizerischen Bundesgerichtes (BGer), des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und auch des VfGH. Dieses „Sechser-Treffen“ von Gerichtshöfen der deutschsprachigen Länder sowie der zwei europäischen Höchstgerichte findet alle zwei Jahre an einem der Amtssitze der Gerichte statt.
Die Richterinnen und Richter diskutierten zwei Themen: das Nebeneinander verschiedener Grundrechtskataloge in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der europäischen Gerichtshöfe sowie Entscheidungen zu Maßnahmen der Pandemiebekämpfung im Lichte von Rechtsstaat und Demokratie.
Zum Tagungsthema des europäischen Grundrechtsschutzes erklärte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter, dass Österreich traditionell offen für europäische und internationale Menschenrechte ist und diese auch in der Rechtsprechung des VfGH konsequent umgesetzt werden.
Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren auch fünf Gerichtspräsidenten, nämlich jene aus Liechtenstein, Deutschland, der Schweiz, jener des EuGH sowie Präsident Grabenwarter als Gastgeber. Das Treffen hätte planmäßig bereits im Vorjahr stattfinden sollen, wurde wegen der Corona-Pandemie jedoch verschoben und fand unter Vorsichtsmaßnahmen gegen das Virus statt.