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Öffentliche Verhandlung betreffend Raumordnung der Gemeinde Großebersdorf

28.09.2020

Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich auf Aufhebung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Nieder­österreich auf Aufhebung des örtlichen Raum­ordnungs­programmes der Marktgemeinde Groß­ebers­dorf vom 20. Dezember 2010, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 7. bis 22. Juli 2011, in der Fassung der 2p. Änderung vom 14. Oktober 2013, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 30. Juli bis 13. August 2014, als gesetzwidrig (Art. 139 B-VG)

Zur weiteren Klärung der Rechtssache führt der Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 6. Oktober 2020, 10 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung durch.

Ort: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8 (Eingang Renngasse 2). Den Vorsitz führt Präsident Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter.

In allen Teilen des Gerichtsgebäudes besteht Maskenpflicht. Auch ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Siehe im Einzelnen das Informationsblatt: SARS-CoV-2 (COVID-19): Verhalten bei mündlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes [PDF].

Zur Einhaltung des gebotenen Mindestabstands steht für Zuhörerinnen und Zuhörer nur ein eingeschränktes Platzangebot zur Verfügung. Für den Fall der Teilnahme an der Verhandlung ist daher eine vorherige Anmeldung bis 2. Oktober 2020, 12.00 Uhr, unter verhandlung@vfgh.gv.at unbedingt erforderlich. Medienvertreter senden für eine Akkreditierung ebenso bis zu diesem Zeitpunkt bitte ein Mail an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at. Entgegengenommene Anmeldungen wie Akkreditierungen werden per Mail bestätigt.

 Ohne rechtzeitige Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich.

Zu Beginn der Verhandlung sind die angemeldeten Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu Foto- und Videoaufnahmen eingeladen. 

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