Inhalt
    • 1931: die Wiener Studentenordnung

      Die Aufhebung der Studentenordnung der Universität Wien führt 1931 zu antisemitischen Unruhen.

      Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg war auf Hochschulebene von einer zunehmenden Radikalisierung geprägt. Deutschnationale Tendenzen unter Studierenden und Professoren richteten sich verstärkt gegen jüdische, sozialdemokratische und liberale Kollegen. In dieser bereits aufgeheizten Situation erließ der Akademische Senat der Universität Wien auf Anregung des nationalsozialistisch eingestellten Rektors Wenzel Gleispach am 20. März 1930 eine „Studentenordnung der Universität Wien“, die am 8. April 1930 kundgemacht wurde. Sie hatte den Inhalt, Studenten „gleicher Abstammung und Muttersprache“ unabhängig von der Staatsbürgerschaft zu rassistisch definierten  „Studentennationen“  zusammenzufassen. Diese sollten nach ihrer Volkszugehörigkeit bezeichnet werden.  Für die jüdischen Studierenden bedeutete die Verordnung einen Ausschluss aus der „Deutschen Studentenschaft“. 

      Mit dem am 23. Juni 1931 öffentlich verkündeten Erkenntnis vom 20. Juni 1931 (VfSlg 1397) hob der VfGH diese Studentenordnung auf Antrag des Strafbezirksgerichtes I in Wien auf, weil dieser Verordnung die gesetzliche Grundlage fehle. Neue Vereinstypen (etwa: die Studentennationen) könnten nicht entgegen den Bestimmungen des Vereinsgesetzes durch Verordnung geschaffen werden. Auf gleichheitsrechtliche Vorbringen musste der Verfassungsgerichtshof nicht eingehen, äußerte sich aber in einem obiter dictum („Nebenbei Gesagtes“) dahingehend, dass „die Gliederung der Studierenden in Gruppen, […] seien es auch solche der Nationalität, […] dem Grundsatz der Gleichheit aller Bundesbürger vor dem Gesetz nicht widerstreitet, sofern diese Gruppen mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden und die Eingliederung in diese Gruppen den verfassungsgesetzlichen Grundsätzen entspricht“. 

      Das aufhebende Erkenntnis des VfGH löste gleich nach Bekanntwerden schwere Unruhen an der Universität Wien aus, wo nationalsozialistische Studierende gewalttätig gegen jüdische und sozialistische Kommilitonen vorgingen.

      Rektor Hans Uebersberger und Prorektor Gleispach ließen sich nur wenige Tage danach als "Vorkämpfer des deutschen Studentrechtes" mit  einem nationalsozialistischem Fackelzug huldigen.

    • Meldung der Aufhebung im Neuen Wiener Abendlblatt 

      Meldung der Aufhebung im Neuen Wiener Abendblatt
      Neues Wiener Abendblatt, 23.06.1931, S. 1. 
      (Foto: ÖNB/ANNO)

      Studentengruppen vor der Univ. Wien, 23.06.1931 

      Studentengruppen vor dem Haupteingang der Universität Wien am 23.06.1931.
      (Foto: ÖNB/Bildarchiv)

      Meldung der Aufhebung in der Arbeiterzeitung 

      Meldung der Aufhebung in der Arbeiterzeitung
      Arbeiter-Zeitung, 24.06.1931, S. 1.
      (Foto: ÖNB/ANNO)

      Aufruf zum Fackelzug für Rektor Gleispach, 02.07.1931 

      Aufruf zu einem Fackelzug zu Ehren der „Vorkämpfer des deutschen Studentenrechts“ Rektor Prof. Uebersberger und dem ehemaligen Rektor Prof. Gleispach für den 02.07.1931.
      (Foto: ÖNB/Bildarchiv)

      Rektor und Prorektor am nationalsozialistischem Fackelzug, 02.07.1931 

      Rektor Uebersberger und Prorektor Gleispach beim Fackelzug am 02. Juli 1931 umringt von Studenten mit „Deutschem Gruß“.
      (Foto: ÖNB/Bildarchiv)

    erweitern
Hintergrundfarbe für den Eintrag: