Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
A. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verfassungsgerichtshof
Am Verfassungsgerichtshof werden Datenverarbeitungen hauptsächlich im Zusammenhang mit den im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes gestellten Anträgen vorgenommen. Darüber hinaus werden Daten insbesondere bei der Bearbeitung sonstiger Kontaktaufnahmen oder beim Aufrufen der Website verarbeitet.
1. Anträge an den Verfassungsgerichtshof
Die Verarbeitungen stützen sich auf gesetzliche Grundlagen und sind zur Entscheidung über Rechtsansprüche der Antragsteller im Rahmen der justiziellen Tätigkeit erforderlich. Die Daten werden an die jeweiligen Parteien des Verfahrens und – nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften – an sonstige befasste Stellen sowie an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel übermittelt. Zu beachten ist, dass Rechtsanwälte und Behörden – nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten – zur elektronischen Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen verpflichtet sind und das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof elektronisch durchgeführt wird. Grundsätzlich werden folgende Daten der Antragsteller (und ihrer Rechtsanwälte) erhoben und verarbeitet:
Vorname, Nachname, Postadresse, Postleitzahl, Antragsbezeichnung, Einbringungszeitpunkt, Einbringerzeichen, Art des angefochtenen Rechtsaktes, Datum des angefochtenen Rechtsaktes, Zustelldatum des angefochtenen Rechtsaktes, Eingabengebühr.
Auch bei Einbringung von Anträgen auf Verfahrenshilfe mittels dafür vorgesehenen Formularen werden die Daten zur Beantwortung des Antrags verarbeitet.
Die Löschung der Daten erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes in Verbindung mit der Bundesarchivgutverordnung.
Sofern eine Eingabe nicht als Antrag im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes verstanden werden kann, werden die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Beantwortung der Eingabe und Aufzeichnung des Geschäftsvorfalles einer Verarbeitung zugeführt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
2. Aufruf der Website des Verfassungsgerichtshofes
Personenbezogene Daten (Informationen, die direkt mit einer Person in Verbindung stehen oder gebracht werden können, wie Name, Adresse, Telefonnummer usw.) sind für die Nutzung der Website idR nicht erforderlich. Allerdings sind auch IP-Adressen als personenbezogene Daten zu werten. Deshalb weist der Verfassungsgerichtshof darauf hin, dass Besuche auf der Website des Verfassungsgerichtshofes für statistische Zwecke festgehalten werden. Beim Aufruf der Website wird ein funktionales Cookie gesetzt, das für die Funktionalität der Website notwendig ist und nach Ende der Browsersitzung wieder gelöscht wird.
Webanalyse
Die Website benutzt webalizer als Webanalyse-Tool. Beim Besuch der Website werden Daten über den jeweiligen Zugriff ohne Personenbezug erhoben und gespeichert, so etwa Browsertyp, Datum und Uhrzeit des Abrufs (sog. Log-Files). Der Webserver speichert keine vollständigen IP-Adressen, sondern pseudonymisiert sie, indem die IP-Adressen vor der Analyse des Nutzungsverhaltens um die letzten drei Stellen gekürzt werden, sodass ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist. Einige dieser pseudonymisierten Zugriffsdaten werden für Zwecke der Optimierung der Website sowie für das Zählen von Besuchern und Downloads verwendet. Personenbezogene Daten werden dabei nicht verarbeitet.
Online-Bestellung
Die Online-Bestellung ist ein Service des Verfassungsgerichtshofes und dient dazu, Interessenten jene Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, die auf anderen Wegen nicht zugänglich sind, zukommen zu lassen. Die Datenverarbeitung stützt sich auf die Einwilligung des Bestellers, die dieser jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass die Online-Bestellung nicht bearbeitet werden kann. Die Daten des Bestellers werden nicht weitergegeben. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht. Es werden Kontakt- und Bestellungsdaten verarbeitet.
Suchfunktion
Beim Anstoßen der Suchfunktion auf der Website des Verfassungsgerichtshofes wird die IP-Adresse an einen Auftragsverarbeiter übermittelt, der die Suche auf der Webseite auf Grundlage der Einwilligung des Suchenden und der berechtigten Interessen des Verantwortlichen an einer einfach zu durchsuchenden Webseite durchführt.
3. Soziale Medien
YouTube
Der Verfassungsgerichtshof nutzt auf seiner Website YouTube zum Einbinden von Videos, speziell von Videos aus seinem YouTube-Kanal. YouTube ist ein Angebot von Google Inc. mit Sitz in 901 Cherry Avenue, San Bruno, CA 94066, USA. Auf der Website des Verfassungsgerichtshofes sind YouTube-Videos durch Bilder, in deren Mitte ein weißer Kreis mit einem nach rechts gerichteten Dreieck (Abspielbutton) platziert ist, sowie durch einen darüber befindlichen roten Balken mit dem YouTube-Schriftzug kenntlich gemacht. Diese Bilder befinden sich auf dem Server des Verfassungsgerichtshofes, ihre Anzeige durch einen Aufruf der Website des Verfassungsgerichtshofes generiert noch keinen Datenfluss an YouTube.
Der Verfassungsgerichtshof verwendet eingebundene YouTube-Videos ausschließlich in einem Datenschutzmodus, dh. YouTube speichert keine Informationen über Nutzer der Website, solange nur diese Website aufgerufen wird. Wenn sich Nutzer ein Video ansehen wollen und mit der Mouse über das Bild fahren, werden sie davon informiert, dass ein "Video aktivieren"-Link angeklickt werden muss. Erst mit einem Klick auf diesen Link wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und damit auch die IP-Adresse an YouTube weitergegeben. Das Anklicken wird dabei als Zustimmung zu Datenübertragungen gewertet. Dies kann weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen (wie zB das Speichern von Cookies durch YouTube), auf die der Verfassungsgerichtshof keinen Einfluss hat. Näheres zum Zweck und Umfang der Datenerhebung und -nutzung durch YouTube sowie zu den Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz als YouTube-Kunde kann den Datenschutzhinweisen von YouTube entnommen werden (https://www.youtube.com/t/privacy).
Der Mediensprecher des Verfassungsgerichtshofes unterhält einen eigenen Twitter-Account (https://twitter.com/VfGHSprecher) für Mitteilungen an die interessierte Öffentlichkeit. Die Twitter Policy des Verfassungsgerichtshofes ist offengelegt. Twitter ist ein Angebot von Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA.
Besucher der Website haben die Möglichkeit, sich direkt auf der Website des Verfassungsgerichtshofes Twittermeldungen anzeigen zu lassen. Auch Twitter wird vorerst in einem Datenschutzmodus angezeigt, dh. solange nur diese Website aufgerufen wird, speichert Twitter keine Informationen über Nutzer der Website. Die Stelle, an der Twittermeldungen eingebettet werden können, ist durch ein unscharfes Bild einer Twitter-Konversation kenntlich gemacht. Dieses Bild befindet sich auf dem Server des Verfassungsgerichtshofes. Nutzer, die sich die Twittermeldungen anzeigen lassen wollen, müssen aktiv werden und den OFF-Button über dem Bild auf ON umstellen. Erst damit wird eine Verbindung zu Twitter hergestellt und damit auch die IP-Adresse weitergegeben. Das Umstellen des Buttons auf ON wird als Zustimmung gewertet. Auch hier können weitere Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden, auf die der Verfassungsgerichtshof keinen Einfluss hat. Näheres zum Zweck und Umfang der Datenerhebung und -nutzung durch Twitter sowie zu den Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz als Twitter-Kunde kann den Datenschutzhinweisen von Twitter entnommen werden (https://twitter.com/privacy?lang=de).
4. Kontaktaufnahmen
Schriftliche Kontakte
Bei schriftlichen Eingaben aller Art werden die zur Verfügung stehenden Kontaktdaten zur Behandlung des Anliegens verarbeitet. Dies dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung bzw. der Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Verwendung der Kontaktdaten erfolgt ausschließlich für die unmittelbare Korrespondenz. Die Löschung der Daten erfolgt nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen wie des Bundesarchivgesetzes, der Bundesarchivgutverordnung, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 und der Bundeshaushaltsverordnung 2013.
Anrufer
Bei Anrufern werden jene Daten verarbeitet, die zur Bearbeitung und Weiterleitung des Anrufes nötig sind (Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und e DSGVO). Dabei handelt es sich insbesondere um den Namen, die Kontaktdaten, den Grund des Anrufes, das Datum und die Uhrzeit der Kontaktaufnahme. Die Löschung der Daten erfolgt anlassbezogen, sobald ein Bedarf an der Aufbewahrung nicht weiter besteht.
5. Besucher
Personenbezogene Daten von Besuchern werden grundsätzlich nicht gespeichert. Anders verhält es sich, wenn gegen eine Person ein Hausverbot erlassen wurde. Diesfalls werden die bekannten Kontaktdaten der betroffenen Person sowie allfällige weitere Informationen verarbeitet, um die Sicherheit des Gerichtsgebäudes samt der darin befindlichen Personen sowie die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse zu gewährleisten. Erfasst werden auch Datum und Zeitpunkt des Erscheinens und Angaben zum vorgefallenen Ereignis. Die Löschung solcher Daten ist mit dem Zweck der Verarbeitung unvereinbar.
Videoüberwachung
Die besonders gekennzeichneten Zugangsbereiche des Verfassungsgerichtshofes sind mit stationären Bildverarbeitungsanlagen in Echtzeit ausgestattet. Die Videoüberwachung dient dem vorbeugenden Schutz des Gerichtsgebäudes und der darin befindlichen Personen iSd. § 12 Abs. 3 Z 2 DSG.
Besuch oder Teilnahme an Verhandlungen, Veranstaltungen und Führungen des Verfassungsgerichtshofes
Bei öffentlichen Verhandlungen und sonstigen Veranstaltungen des Gerichtshofes werden allenfalls die Kontaktdaten der Teilnehmer bzw. Zuhörer zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, und zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, verarbeitet, um den reibungslosen Ablauf des Ereignisses organisatorisch zu gewährleisten. Die Daten werden solange aufbewahrt, wie sie zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden könnten und gesetzliche Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
Bei öffentlichen mündlichen Verhandlungen erfolgt eine Verarbeitung des Tons zur Anfertigung von Niederschriften über die Verhandlungen in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des ZPO. Die Daten werden nach Anfertigung der Niederschrift bzw. spätestens zum Ende des Verfahrens gelöscht.
Bei Veranstaltungen und Führungen können Fotos oder Filme angefertigt werden. Dies dient der Berichterstattung und Information über die Ereignisse wie auch deren Dokumentation. In der Hausordnung und auf aufgestellten Informationstafeln sowie in etwaigen Einladungen wird darauf hingewiesen, dass es den Anwesenden jederzeit freisteht, das Verlangen zu äußern, nicht auf Bilddaten abgebildet zu werden. Wird ein solches Verlangen nicht gestellt, so geht der Verfassungsgerichtshof von der Einwilligung in die Datenverarbeitung aus und werden die Fotos zur Dokumentation des Ereignisses archiviert.
6. Tätigkeit von Vertragspartnern
Bei Vertragspartnern des Verfassungsgerichtshofes erfolgt die Verarbeitung der Daten zu vorvertraglichen und vertraglichen Zwecken sowie auf Grund gesetzlicher Vorgaben. Über die Erfüllung des Vertrages hinaus richtet sich die Aufbewahrung der Daten unter anderem nach dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 und der Bundeshaushaltsverordnung 2013 (s. Datenschutzhinweis des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/services/datenschutz.html#heading_Download_der_Datenschutzerklaerung_2). Insbesondere bei Vertragsbeziehungen, mit denen besondere Pflichten zur Protokollierung vorgenommener Überprüfungen abgedeckt werden, werden die Kontaktdaten zB auch in Handbüchern oder Wartungsprotokollen verzeichnet und ständig aktuell gehalten. Es werden die Kontakt-, Steuer- und Geschäftsdaten verarbeitet.
7. Bewerbungen
Bei Bewerbungen um eine Stelle am Verfassungsgerichtshof werden die von dem/der BewerberIn bekannt gegebenen sowie allfällige im Bewerbungsverfahren entstehenden Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen und somit zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Vertragsbedienstetengesetz 1948). Die Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte übermittelt. Die Speicherung bzw. Löschung der Daten richtet sich nach den Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (§§ 280 ff.). Initiativbewerbungen werden uU für die Dauer von neun Monaten in Evidenz gehalten und nach Ablauf dieser Frist gelöscht.
B. Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Verfassungsgerichtshof erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.
C. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO).
Beruht die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung auf einer Einwilligung, so besteht das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Basis der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Die Rechte gemäß der DSGVO können nur schriftlich geltend gemacht werden. Dem Ansuchen ist ein geeigneter Nachweis zur Bestätigung der Identität (zB. Kopie eines Lichtbildausweises) anzuschließen.
Nach § 88b Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 kann bei behaupteten Verletzungen in Rechten gemäß der DSGVO Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden.
D. Kontakt
1. Verantwortlicher
Verfassungsgerichtshof
Freyung 8, 1010 Wien
Tel.: +43 1 53 122 - 0
E-Mail: vfgh@vfgh.gv.at
2. Datenschutzbeauftragter
Mag. Gernot Friedl
Verfassungsgerichtshof
Freyung 8, 1010 Wien
Tel.: +43 1 53 122 - 1163
E-Mail: dsb@vfgh.gv.at