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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Amtsgebäude des Verfassungsgerichtshofes

Der barrierefreie Zugang des Verfassungsgerichtshofes ist sowohl über den Haupteingang Freyung 8 als auch über den Nebeneingang Tiefer Graben 1–5 möglich. Dem Verfassungsgerichtshof ist es ein wichtiges Anliegen, in seinem Amtsgebäude ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dabei wurde – unter Berücksichtigung der Normen (ÖN B 1600, ÖN V 2102, ÖN V 2105) – die bestmögliche Umsetzung der Anforderungen an eine barrierefreie Ausstattung im Hinblick auf das historische, unter Denkmalschutz befindliche, Gebäude getroffen.

Barrierefreiheit am Standort 1010 Wien, Freyung 8

Zusammenstellung der umgesetzten Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit infolge des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG).

  1. Zwei barrierefreie Zugänge zum Haupt- und Nebeneingang
  2. Entsprechende Leit- und Wegweisersysteme
  3. Barrierefreies Erreichen der Geschäftsstelle zur Abwicklung des Parteienverkehrs und der Rechtsauskunft
  4. Barrierefreies Erreichen des Verhandlungssaals, in dem die öffentlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes stattfinden
  5.  Barrierefreies Erreichen des Veranstaltungsbereichs im Dachgeschoß
  6.  Barrierefreie Sanitärbereiche in allen Geschoßen mit Publikumsverkehr
  7. Barrierefreie Ausstattung der Aufzugskabinen

Barrierefreiheit / Website

Der Verfassungsgerichtshof bemüht sich, einen Zugang zu den ihn betreffenden Information auf dieser Website für alle sicherzustellen, und orientiert sich dabei an den Richtlinien hinsichtlich WCAG 2.1 AA des WAI / W3C. Leider ist die Garantie eines lückenlos barrierefreien Zugangs mit den derzeitigen technischen Mitteln nicht vollständig möglich.

Beachten Sie bitte unsere Barrierefreiheitserklärung.

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