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Verfahrenshilfeformulare

Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mit Vermögensbekenntnis – elektronische Einbringung

Verfahrenshilfeanträge können mit dem Formblatt „Verfahrenshilfe beim Verfassungsgerichtshof – Antrag auf Bewilligung“ elektronisch direkt beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden. Die zur Nutzung des Formblattes notwendige Identifizierung und Authentifizierung ist mit ID Austria möglich.

Die Einbringung des Antrags per E-Mail ist keine zulässige Form elektronischer Einbringung (vgl. § 14a Abs. 1 VfGG iVm. § 1 der Verordnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung bzw. Übermittlung von Schriftsätzen, von Beilagen zu Schriftsätzen, von Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen).

Formular: Verfahrenshilfe beim Verfassungsgerichtshof - elektronischer Antrag auf Bewilligung

Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mit Vermögensbekenntnis – postalische oder persönliche Einbringung

Zur postalischen Einbringung oder persönlichen Überreichung steht ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Dieses liegt in der Geschäftsstelle des Verfassungsgerichtshofes auf, kann aber auch von der Website des Verfassungsgerichtshofes heruntergeladen werden. Das Formular ist so gestaltet, dass es vor dem Ausdrucken und Unterfertigen am PC ausgefüllt werden kann.

Formular: Verfahrenshilfe beim Verfassungsgerichtshof - postalische oder persönliche Einbringung (PDF 0.8 MB)
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