Rechtsgrundlagen
Die Einrichtung, die Organisation und die Mehrzahl der Kompetenzen (Zuständigkeiten) des Verfassungsgerichtshofes sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt; vereinzelt wurden dem Verfassungsgerichtshof Zuständigkeiten auch durch bundesverfassungsrechtliche Vorschriften in anderen Gesetzen übertragen.
Wichtigste Rechtsgrundlage für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist das – in Ausführung des Art. 148 B-VG erlassene – Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG). Subsidiär, d.h. dann, wenn im VfGG (oder ausnahmsweise in einem anderen Bundesgesetz) keine Sondervorschrift enthalten ist, sind grundsätzlich die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Einführungsgesetzes zur ZPO sinngemäß anzuwenden. Dies gilt zum Beispiel für die Verfahrenshilfe (§§ 63–73 ZPO) und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist (§§ 146–154 ZPO). Die Erlassung von einstweiligen Verfügungen scheidet – mangels Verweises auf die §§ 378 ff. der Exekutionsordnung – aus. In Verfahren über die Anklage oberster Organe (Art. 142, 143 B-VG) hat der Verfassungsgerichtshof subsidiär die Strafprozessordnung (StPO) sinngemäß anzuwenden.
Hier können Sie den Wortlaut jener Bestimmungen, die die Kompetenzen, die Organisation und das Verfahren des Verfassungsgerichtshofes regeln, aufrufen (hinsichtlich der sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der ZPO wurde eine Auswahl getroffen):
Nummer |
Rechtsgrundlage |
---|---|
B-VG |
Bundes-Verfassungsgesetz |
VfGG |
Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 |
F-VG |
Finanz-Verfassungsgesetz 1948 |
BVGGemb |
Bundesverfassungsgesetz über die Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes |
BPräsWG |
Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 |
UnvG |
Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz 1983 |
EuWO |
Europawahlordnung |
VBefrG |
Volksbefragungsgesetz 1989 |
Geo VfGH |
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes 1946 |
VAbstG |
Volksabstimmungsgesetz 1972 |
EBIG |
Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz |
Verordnung |
Verordnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung bzw. Übermittlung von Schriftsätzen, von Beilagen zu Schriftsätzen, von Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen |
ZPO |
Zivilprozessordnung |
VBegG |
Volksbegehrengesetz 1973 |
Geo VfGH ELAK |
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs über die elektronische Durchführung von Verfahren |