E-Government: Überblick
Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl. I 33/2013, wurden durch die Einführung des § 14a VfGG die rechtlichen Grundlagen der Kommunikation mit dem Verfassungsgerichtshof für Bürgerinnen und Bürger, für Rechtsanwälte und für Behörden mittels Elektronischem Rechtsverkehr und anderen technischen Möglichkeiten geschaffen. Von der Antragstellung bis zur Zustellung von Entscheidungen kann künftig durchgängig elektronisch kommuniziert werden.
Um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen, stellt der Verfassungsgerichtshof ab dem 8. April 2013 das komplette interne und externe gerichtliche Verfahren auf eine elektronische Basis (Elektronischer Akt / ELAK – Gericht und Elektronischer Rechtsverkehr) um. Die papierlose Verfahrensabwicklung wird sowohl beim Verfassungsgerichtshof als auch bei den Antragstellern und Behörden zu Arbeitserleichterungen führen.