Navigation öffnen
Austriabrunnen auf der Freyung mit Blick auf die Fassade des VfGH
Inhalt

Gebäude

Seit August 2012 ist der Verfassungsgerichtshof im Gebäudekomplex Renngasse 2 / Freyung 8–9 / Tiefer Graben 1–5 untergebracht. Die offizielle Adresse des Verfassungsgerichtshofes lautet: Freyung 8. Der Eingang befindet sich auf der Seite des Gebäudes, die in die Renngasse mündet.

Das Gebäude, welches den Wienern auch als Standort des „Bank Austria Kunstforums“ bekannt ist, wurde 1914–1921 als Bankgebäude für die „Österreichische Creditanstalt für Handel und Gewerbe“ von den bekannten Architekten Ernst Gotthilf und Alexander Neumann errichtet. Das entsprechend repräsentative Gebäude weist neoklassizistische Elemente auf und imitiert einen Renaissance-Palazzo. Der Eingangsbereich ist stilistisch einem römischen Portikus nachempfunden. Gotthilf und Neumann errichteten auch andere bekannte Bankgebäude (Wiener Bankverein, Schottengasse 6–8; N.Ö. Eskompte-Gesellschaft, Am Hof 4). Das „Architektenlexikon Wien 1770–1945“ vermerkt zu den Bankgebäuden des Architektenduos:

„Die Architekten erweisen sich mit dieser Methode als typisch historistische Entwerfer, die dem Benutzer mit der Stilwahl entsprechende Assoziationsmöglichkeiten anboten. In den Konzepten für Bankgebäude sind dies zum einen mit dem Rückgriff auf Formen der Antike Beständigkeit, Sicherheit, aber auch eine ehrenhafte Grundhaltung signalisiert. Mit den modernen Formen hingegen wird gleichsam der Dynamik des Wirtschaftslebens Rechnung getragen und eine fortschrittliche Geldgebarung evoziert.“ (Eintrag Ernst Gotthilf, in: Architektenlexikon Wien 1770–1945)

Das Gebäude vereinigte fünf ältere Bauparzellen. Im historischen Rückblick stand an der Ecke Renngasse / Freyung etwa das Haus „Zum Goldenen Straußen“, an der Ecke Freyung / Tiefer Graben das Haus „Zum rothen Mandl“. Da die Hausnummerierung als Adressierungssystem in Wien erst 1770/1772 eingeführt wurde, bediente man sich vor allem diverser Häusernamen und -schilde. Um 1700 war das Haus „Zum Goldenen Straußen“ ein Gasthaus, welches insbesondere von den „Schuhknechten“ (Schustergesellen) rege besucht wurde.

Zwischen 1760 und 1764 wurde anstelle des Wirtshauses ein fünfstöckiges Mietshaus errichtet. Die 1853 begründete „Niederösterreichische Eskomptegesellschaft“ erwarb es 1856 und vereinigte es mit dem 1871 angekauften Nebenhaus Freyung 9. 1914 ging dieser Gebäudekomplex an die „Österreichische Creditanstalt für Handel und Gewerbe“, die ihn mitsamt anderer benachbarter Objekte abreißen und das heutige Gebäude errichten ließ. Nach dem Zusammenbruch der „Österreichischen Creditanstalt für Handel und Gewerbe“ wechselte es in der Folge mehrmals den Eigentümer. 1968 erwarb es die „Österreichische Länderbank“, die 1990 in der „Bank Austria“ aufging. Aktueller Eigentümer ist die „Renngasse 2 Immobilien GmbH“, ein Unternehmen der Signa-Gruppe.

Betritt man das Gebäude durch das Eingangstor des Verfassungsgerichtshofs führt ein stilvoller Aufgang in den Bereich des 1. Stocks, der die unter Denkmalschutz stehenden, historisch bedeutsamen Räumlichkeiten enthält. Hier befindet sich – neben den Amtsräumen des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes – auch der Verhandlungssaal, in dem der Verfassungsgerichtshof seine öffentlichen mündlichen Verhandlungen abhält. Im selben Stockwerk ist auch ein Beratungszimmer der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes untergebracht. 

In den darüber liegenden Stockwerken sind die Büros der Richterinnen und Richter, der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Verwaltungspersonals untergebracht. Im 5. Stockwerk ist neben dem Beratungszimmer und der Bibliothek noch ein Veranstaltungszentrum eingerichtet, das für Konferenzen und Feierlichkeiten genutzt werden kann. 

Das Gebäude des Verfassungsgerichtshofes wird seit Herbst 2020 nicht nur mit den Flaggen der Europäischen Union und der Republik Österreich, sondern auch mit der Flagge jenes Bundeslandes beflaggt, das jeweils im Bundesrat den Vorsitz führt. Damit soll die spezifische Stellung des Verfassungsgerichtshofes als gemeinsames Organ des Bundes und der Länder („Klammer, welche die dualistische Konstruktion des Bundes und der Länder zu einer höheren Einheit zusammenfügt“: AB 991 BlgKNV) am Sitz des Gerichtshofes symbolisch zum Ausdruck gebracht werden.

Zum Seitenanfang