Navigation öffnen
Inhalt

Der Verfassungsgerichtshof auf Social Media

Unter @OeVfGH finden Sie den Verfassungsgerichtshof auf X (früher Twitter). Über diesen Kanal postet die Medienstelle des Verfassungsgerichtshofes aktuelle Informationen als auch Pressemitteilungen zeitnah zu deren Veröffentlichung auf der Webseite des VfGH (Bereich Medien).

Bitte beachten Sie, dass X nicht für Anfragen an die Medienstelle des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Anfragen über diesen Kanal nicht beantwortet werden. Die Kontaktdaten der Medienstelle des Verfassungsgerichtshofes finden Sie hier.

Verfahrensanträge oder verfahrensbezogene Nachrichten können nicht über X eingereicht werden.

@OeVfGH folgt nur fallweise Organisationen oder Einzelpersonen. In keinem Fall wird dadurch eine Wertung zum Ausdruck gebracht. Der Account wird regelmäßig, jedoch nicht permanent betreut.

Follow @OeVfGH

Mit ON stimmen Sie zu, dass Inhalte von X (früher Twitter) geladen und auch Cookies von X auf Ihrem Computer gesetzt werden. Wenn Sie den Schalter auf OFF lassen, werden keine Daten an X übertragen.
Zum Seitenanfang