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Parteienverkehr

Bitte übermitteln Sie Eingaben zur Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens (zB Beschwerden) oder zu einem bereits anhängigen Verfahren (zB Äußerungen) nach Möglichkeit elektronisch (mehr dazu hier). Mittels E-Mail können derartige Eingaben nicht rechtswirksam eingebracht werden. 

Andere Anliegen (zB Ersuchen um Übermittlung einer Entscheidung) können Sie jederzeit über das Kontaktformular übermitteln.  

Die persönliche Abgabe von Schriftstücken (zB von Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe) ist werktags von Montag bis Mittwoch von 9 bis 13 Uhr, am Donnerstag von 11 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr im Bürgerservice möglich. 

In der Geschäftsstelle können Sie während der Amtsstunden Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mündlich zu Protokoll geben. Ebenso können Sie oder Ihr Vertreter Einsicht in Ihre Akten nehmen. Für sämtliche Vorsprachen in der Geschäftsstelle vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin unter der Nummer + 43 (1) 53 122 8111. 

Die Amtsstunden der Geschäftsstelle sind werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, am Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr.

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