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Andreas Hauer als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofes angelobt

07.03.2018

Präsidentin Bierlein hieß den Universitätsprofessor am Höchstgericht willkommen. (mit Foto)

VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein und der neue Verfassungsrichter Andreas Hauer. 

Univ.-Prof. Andreas Hauer ist am Mittwoch, 7. März 2018, von Präsidentin Brigitte Bierlein als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofes angelobt worden. Bierlein verwies auf die „große persönliche Herausforderung“, die mit dieser Funktion verbunden sei. Vor allem seitens der Richterinnen und Richter bedürfe es – neben der selbstverständlichen höchsten juristischen Qualifikation – „großen persönlichen Einsatzes, hoher ethischer Grundhaltung, Freude am Diskurs, großer Offenheit und ausgeprägter Teamfähigkeit“. Nur dann könne der Gerichtshof seine Aufgaben zum Wohl der Republik gut bewältigen und werde dem VfGH das hohe Vertrauen der Bevölkerung weiterhin sicher sein.

Das neue Mitglied ist vom Nationalrat als Verfassungsrichter vorgeschlagen worden. Hauer folgt auf Senatspräsident Rudolf Müller, der den Gerichtshof Ende 2017 nach Erreichen der Altersgrenze verlassen hat.

Andreas Hauer wurde am 2. August 1965 in Ybbs an der Donau geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Promotion 1989) absolvierte er eine zweimonatige Gerichtspraxis und begann 1990 als Assistent am Institut für Verwaltungsrecht und -lehre der Johannes Kepler Universität Linz. 1999 erhielt er die Lehrbefugnis für das Fach „Öffentliches Recht“ verliehen. 2000 wurde er Universitätsprofessor, 2009 bis 2012 und wieder seit 2015 war bzw. ist er Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und -lehre der JKU Linz.

Den Verfassungsgerichtshof lernte Hauer erstmals als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Jahren 1998 bis 2000 kennen. Seit 2002 ist der neue Richter auch Leiter der Abteilung Energierecht des Energieinstituts an der JKU Linz. Seit 2014 ist er zudem stellvertretender Leiter des Menschenrechtsbeirats bei der Volksanwaltschaft.

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