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Rechtsanwalt Michael Rami komplettiert die Richterbank des Verfassungsgerichtshofes

11.04.2018

Neues Mitglied von Präsidentin Brigitte Bierlein angelobt. VfGH unter neuer Führung und mit nunmehr drei neuen Richtern. (mit Foto)

Der neue Verfassungsrichter Michael Rami und VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein im Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofes.  

Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, hat am Mittwoch, 11. April 2018, den Rechtsanwalt Michael Rami als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofes angelobt. Der VfGH ist damit nach dem altersbedingten Ausscheiden von insgesamt drei Mitgliedern zu Jahresende 2017 wieder komplett: Bierlein ist neue Präsidentin, Vizepräsident ist Christoph Grabenwarter. Neu am Gerichtshof sind neben Rami außerdem die Universitätsprofessoren Wolfgang Brandstetter und Andreas Hauer, die im Februar bzw. März 2018 angelobt worden sind.

Präsidentin Bierlein unterstrich im Rahmen der Angelobung die Rolle des Verfassungsgerichtshofes zur Sicherung von Demokratie und Rechtsstaat und damit zur Stabilität der Gesellschaft. Die größte Stärke des VfGH sei das hohe Vertrauen der Bevölkerung in die unabhängige, von außen unbeeinflusste und unbeeinflussbare Wahrnehmung seiner Aufgaben: „Dieses Vertrauen zu bewahren und zu festigen muss daher unser gemeinsames Ziel sein!“

Michael Rami wurde am 2. Februar 1968 in Wien geboren. Nach dem Studium in Wien promovierte er 1997 zum Dr. jur. Seit 2002 ist er eingetragener Rechtsanwalt in Wien, seit 2009 Lehrbeauftragter am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Michael Rami wurde vom Bundesrat als Verfassungsrichter vorgeschlagen. Er folgt auf Eleonore Berchtold-Ostermann, die den Gerichtshof Ende 2017 nach Erreichen der Altersgrenze verlassen hat.

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