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VfGH wird  Antrag betreffend Akten für den BVT-U-Ausschuss unverzüglich bearbeiten

14.08.2018


Ein Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat am 14. August 2018 beim Verfassungsgerichtshof den Antrag eingebracht, der VfGH möge feststellen, dass der Bundesminister für Inneres zur vollständigen Vorlage bestimmter Akten an den U-Ausschuss verpflichtet ist.

Der VfGH wird den Antrag unverzüglich bearbeiten und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist in Beratung nehmen.

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