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VfGH weist Antrag einer Drogeriemarktkette auf Prüfung des Apothekenvorbehalts zurück

27.10.2017G 8/2017 ua


Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der Drogeriemarktkette dm auf Prüfung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen, die den Apothekenvorbehalt für die Abgabe von Arzneimitteln regeln, zurückgewiesen. Die Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung vom 25. September 2017 mit formalen Gründen in der Formulierung des Antrags.

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