Ausschreibung für am Verfassungsgerichtshof nicht besetzte Stellen erfolgt
Der Bundeskanzler sowie die Präsidenten von Nationalrat und Bundesrat haben die seit Jahresbeginn 2018 am Verfassungsgerichtshof nicht besetzten Stellen zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft jeweils bis 2. Februar 2018. Nationalrat und Bundesrat wollen vor der Bekanntgabe eines Ernennungsvorschlages ein Hearing durchführen. Die Ernennung der Mitglieder des VfGH obliegt dann dem Bundespräsidenten.
Die Ausschreibungen wurden am Freitag, 5. Jänner 2018, im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Die Bundesregierung ist nach dem Ausscheiden von Präsident Gerhart Holzinger zum Jahreswechsel zuständig für die Nominierung einer neuen Präsidentin bzw. eines neuen Präsidenten. Für den Fall, dass durch die Nachbesetzung die Stelle der Vizepräsidentin oder eines anderen Mitglieds frei werden, wurden auch die Positionen einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten sowie eines Mitglieds ausgeschrieben.
Nationalrat und Bundesrat haben nach dem Ausscheiden von Rudolf Müller und Eleonore Berchtold-Ostermann je ein Mitglied vorzuschlagen.
Die Voraussetzungen für Bewerbungen sind in Art. 147 Abs. 2 bis 5 B-VG geregelt.