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Grabenwarter: Verfassungsgerichte bei Auslegung des Unionsrechts stärker einbinden

18.11.2022

Diskussion über Zukunft des Europäischen Gerichtsverbundes in Brüssel

Über das Verhältnis zwischen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten haben Repräsentanten des europäischen Gerichtsverbundes, darunter VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter, am 17. November in der Bayerischen Vertretung in Brüssel diskutiert.

Präsident Grabenwarter betonte die Rolle der Verfassungsgerichte in der Kooperation mit dem EuGH. Sie können einerseits Fragen der Auslegung des Unionsrechts dem EuGH vorlegen, andererseits würden sie auf den Vorrang des Europarechts in den Schranken der Grundprinzipien der staatlichen Verfassungen achten. Grabenwarter regte zudem an, bei der Auslegung der Werte und Prinzipien des Unionsrechts die Verfassungsgerichte stärker einzubinden. An der Diskussion, die von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich moderiert wurde, nahmen die Generalanwältin am EuGH Juliane Kokott, der Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Peter M. Huber und die ehemalige Vizepräsidentin des EGMR Angelika Nußberger teil.

VfGH-Präsident Grabenwarter bei einer Podiumsdiskussion über Europarecht und nationales Verfassungsrecht 
V.l.n.r.: Georg Eisenreich (Bayerischer Justizminister und Moderator der Diskussion), Christoph Grabenwarter, Juliane Kokott (Generalanwältin des EuGH)


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