Hochkarätiger Besuch am Asyltag 2019 im VfGH
„Menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen in prekären Situationen ist unverzichtbares Merkmal des Rechtsstaats der Republik Österreich“, so VfGH-Vizepräsident Prof. DDr. Christoph Grabenwarter beim Asyltag 2019, der am 14. November am Verfassungsgerichtshof sowie am Verwaltungsgerichtshof stattfand.
Der diesjährige Asyltag, den das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) im Rahmen des vom Bundesministerium für Inneres und vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU geförderten UNHCR-Projekts „Bridge – Kooperation im Asylbereich“ veranstalteten, befasste sich mit aktuellen Herausforderungen des Flüchtlingsschutzes in Europa sowie mit konkreten rechtlichen Fragestellungen von besonderer Relevanz im österreichischen Kontext. Als Ehrengäste und Referenten nahmen u.a. Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Prof. Dr. Clemens Jabloner, Bundesminister für Inneres Dr. Wolfgang Peschorn sowie der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Prof. Dr. Rudolf Thienel und der deutsche Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski an der vollbesetzten Veranstaltung teil. Darüber hinaus war es auch heuer gelungen, eine Reihe von Referentinnen bzw. Referenten aus dem In- und Ausland zu gewinnen, die zu einem regen inter-institutionellen Austausch beitrugen.
Grabenwarter: „Grundlagen für hochqualitatives Vollzugs‑ und Gerichtswesen erarbeiten und erhalten“
VfGH-Vizepräsident Grabenwarter betonte, „dass ich mich ganz besonders darüber freue, dass diese wichtige Tagung für den Asylbereich in so guter Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dessen Dienststellen, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof und unserem Haus stattfinden kann. Wir alle wissen um die gestiegene und weiter steigende Bedeutung des Asylrechts für unsere Rechtsordnung. Wir alle – die wir hier versammelt sind und unsere Kolleginnen und Kollegen in Gerichten und Verwaltungsbehörden – sind uns dessen bewusst.“ Derartige Veranstaltungen seien relevant, „die Grundlagen für ein hochqualitatives Vollzugs‑ und Gerichtswesen zu erarbeiten und zu erhalten und auch das Bewusstsein für die Tätigkeit unserer Aufgabe zu schärfen“.
Zur quantitativen Entwicklung des Asylrechts am Verfassungsgerichtshof in den letzten zehn Jahren sagte der VfGH-Vizepräsident, mit der Einrichtung des Asylgerichtshofes und der Abschaffung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes für Beschwerden in Asylsachen habe sich die Zahl der Beschwerden mehr als verdoppelt. Im Jahr 2009 seien 3.450 Beschwerden anhängig gemacht worden, das waren 63 % aller Beschwerden am VfGH. Mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Wiedereröffnung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 2014 sei der Beschwerdeanfall wieder auf das Niveau des Jahres 2008 gesunken und weniger als die Hälfte aller Beschwerden habe noch Asylangelegenheiten betroffen. Die Beschwerdezahlen sind in den vergangenen drei Jahren deutlich angestiegen und hätten damit nunmehr wieder das Niveau des Jahres 2009 erreicht.