Karl Korinek (1940–2017): Eine Stimme für den Rechtsstaat
Der Verfassungsgerichtshof trauert um seinen früheren Präsidenten Karl Korinek. Korinek ist am Donnerstag, 9. März 2017, im 77. Lebensjahr seinem schweren Herzleiden erlegen. Der Gerichtshof, die Mitglieder sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedenken Korineks als einer besonders beeindruckenden Juristenpersönlichkeit, die den Verfassungsgerichtshof in seiner 30-jährigen Zugehörigkeit zum Haus, davon 2003 bis 2008 als Präsident, geprägt hat wie kaum ein anderer. "Unsere Gedanken sind bei Karl Korineks Familie", sagte Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger.
Holzinger würdigte den Verstorbenen als eine "deutliche Stimme des Verfassungsgerichtshofes, die immer dann wenig Zurückhaltung kannte, wenn es um die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und um die drohende Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten ging".
Es war wesentlich auf Korinek zurückzuführen, dass der Verfassungsgerichtshof beginnend in den 1980er Jahren eine neue Rechtsprechung im Bereich des Schutzes der Grund- und Freiheitsrechte entwickelt hat. "Diese neue Judikatur hat die Funktion des Verfassungsgerichtshofes als Garant der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns und als Wahrer der Grundrechte des Einzelnen nachhaltig gestärkt", betonte Holzinger.
Karl Korinek war über sein Wirken am Verfassungsgerichtshof hinaus einer der renommiertesten Vertreter der rechtswissenschaftlichen Disziplin des Verfassungs- und Verwaltungsrechts nicht nur in Österreich, sondern im gesamten deutschen Sprachraum.
Karl Korinek wurde am 7. Dezember 1940 in Wien geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er seine Gerichtspraxis und war als Rechtskonsulent der Bundeswirtschaftskammer tätig, bevor er sich 1970 an der Universität Salzburg habilitierte. 1973 bis 1976 wirkte er an der Universität Graz, 1976 bis 1995 an der Wirtschaftsuniversität Wien, danach an der Universität Wien.
1978 wurde Korinek Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, wo er wiederholt zum ständigen Referenten gewählt wurde. 1999 wurde er Vizepräsident, mit Wirkung vom 1.1.2003 Präsident des Gerichtshofes. Mit 30. April 2008 legte er dieses Amt zurück. Karl Korinek war außerdem ab 1998 korrespondierendes und ab 2000 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Die Universität Salzburg zeichnete ihn 2003 mit einem Ehrendoktorat aus.