Coronavirus: VfGH adaptiert Arbeitsweise und nimmt Aufgaben weiter wahr
Angesichts der zusätzlichen Maßnahmen, die die Regierung am 13. sowie am 15. März gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen hat, passt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) seine Arbeitsweise den geänderten Bedingungen an.
Der VfGH ist ab Dienstag, den 17. März, jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen außerhalb der Öffnungszeiten bzw. generell wenn möglich per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) zu übermitteln. Durch den gleichzeitigen Ausbau der Telearbeit bleibt der VfGH voll funktionsfähig.