Öffentliche Verkündung der Entscheidung zur Enteignung von Hitlers Geburtshaus
Der Verfassungsgerichtshof wird am Freitag, 30. Juni 2017, 10.00 Uhr, seine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler öffentlich verkünden.
Ort: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8.
Die Verkündung ist für alle Interessierten zugänglich.
Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger wird im Anschluss für Fragen der Medienvertreter zur Verfügung stehen.