Öffentliche Verkündung der Entscheidung zum „Sicherheitspaket“
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Die Verkündung zu G 72–74/2019 und G 181–182/2019
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird am Mittwoch, 11. Dezember 2019, 10.30 Uhr, seine Entscheidung über die Anträge zum „Sicherheitspaket“ öffentlich verkünden.
Ort: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8, Eingang Renngasse 2
Die Verkündung ist für alle Interessierten zugänglich. Medienvertreterinnen und ‑vertreter werden für den Fall einer Teilnahme an der Verkündung um ein kurzes Aviso an mediensprecher@vfgh.gv.at ersucht.