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Pensionssicherungsbeitrag für Nationalbank-Pensionen war verfassungsmäßig

11.04.2017G 405/2015

Angesichts einschneidender Reformen für die Masse der Pensionsbezieher bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Frühjahrssession erneut mit der Rechtmäßigkeit eines gesetzlichen Eingriffs in Sonderpensionen befasst. Im vorliegenden Fall ging es um die Verfassungsmäßigkeit eines Pensions- bzw. Pensionssicherungsbeitrags in der Höhe von 3,3 bzw. 3,0 Prozent des Bezuges, den aktive bzw. ehemalige Mitarbeiter der Oesterreichischen  Nationalbank ab 1. Jänner 2013 leisten mussten, soweit sie von den Dienstbestimmungen I und II erfasst sind. Der Verfassungsgerichtshof hat vor dem Hintergrund „der mehrfachen und zum Teil einschneidenden“ Reformen für die Masse der Pensionsbezieher keine verfassungsrechtlichen  Bedenken gegen Eingriffe in betriebliche Pensionszusagen im staatsnahen Bereich. 

Die Verfassungsrichterinnen und -richter halten es in ihrer Entscheidung vom 14. März 2017  für ein „zulässiges politisches Ziel“, auch in solche Zusagen für die Altersversorgung einzugreifen,  die von den Reformen der gesetzlichen Pensionsvorschriften nicht unmittelbar betroffen gewesen sind, „aber von Unternehmen zugesichert wurden, die auf Grund von Beteiligungen gleichwohl im Einflussbereich von Gebietskörperschaften stehen und daher bei diesen auch budgetwirksam sind“. 

Die Entscheidung geht auf eine Klage des Zentralbetriebsrats der OeNB sowie 1.394 ehemaliger und aktiver Mitarbeiter der Notenbank zurück. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien sowie dem Oberlandesgericht waren die Klägerinnen und Kläger bereits unterlegen. Nun ist das Verfahren beim Obersten Gerichtshof anhängig, der beim Verfassungsgerichtshof beantragte, diesen Pensionssicherungsbeitrag für verfassungswidrig zu erklären.

Die umstrittene Bestimmung war Teil des „Sparpakets 2012“ („2. Stabilitätsgesetz“) und ist nur bis 31. Dezember 2014 in Geltung gestanden. Mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2014 wurden die Pensions- und die Pensionssicherungsbeiträge auch für diese Gruppe der Bediensteten sowie Pensionisten der Nationalbank neu geregelt. Die Neuregelung gilt seit 1. Jänner 2015. Sie wurde vom Verfassungsgerichtshof schon mit Erkenntnis vom 12. Oktober 2016 (G 478/2015) als verfassungskonform beurteilt. 

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