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Verfassungsrichter Hörtenhuber tritt mit Jahresende 2024 zurück

15.10.2024

Nachbesetzung erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung

Das langjährige Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Landtagsdirektor iR Hon.-Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber hat sein Amt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 zurückgelegt. 

Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung dieser Stelle liegt bei der Bundesregierung. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes hat den Bundeskanzler davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Stelle mit Jahresende frei wird. Gemäß § 1 Abs. 3 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 obliegt es dem Bundeskanzler, diese Stelle zur allgemeinen Bewerbung auszuschreiben.

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