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VfGH veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022

15.05.2023

Rechtsberatung im Asylverfahren auf der Tagesordnung des VfGH im Juni 2023

2022 prägte die Pandemie ein weiteres Mal die Arbeit des VfGH

Auch wenn sich die Pandemie im zweiten Halbjahr 2022 dem Ende zuneigte, war die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Vorjahr nochmals von Verfahren über Maßnahmen zur COVID-19-Bekämpfung geprägt. Dies zeigt der Tätigkeitsbericht 2022 des VfGH, der neben einem Überblick über die Judikatur auch zahlreiche Statistiken, Wissenswertes über den Standort des VfGH und ein Interview mit dem Professor für Staatsrecht der Universität Wien Ewald Wiederin enthält. Der Bericht ist ab sofort hier online verfügbar.

Zu den wichtigsten Entscheidungen des Vorjahres zählen jene zum COVID-19-Impfpflichtgesetz und zu den Beschränkungen für Ungeimpfte während der „Lockdown“-Zeiten. 2022 erklärte der VfGH erstmals die Bestimmung eines Staatsvertrages für verfassungswidrig, und zwar des Amtssitzübereinkommens mit der OPEC (Organisation erdölexportierender Länder). In nicht weniger als 96 Fällen hatte das Kollegium der Richterinnen und Richter über Streitigkeiten im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zu entscheiden. Eine längere Diskussion um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgte auf die Entscheidung, dass der gebührenfreie Empfang von ORF-Programmen („Streaming-Lücke“) den Gleichheitsgrundsatz verletzt. (Mehr zu wichtigen Entscheidungen auch über diesen Link.)

Der Arbeitsanfall im VfGH war zwar etwas geringer als 2021, blieb aber hoch. 2022 wurden 4.293 neue Verfahren anhängig, davon waren rund 43,5 Prozent Asylrechtssachen. Gleichzeitig erledigte der VfGH 4.555 Fälle; in 7,9 Prozent davon wurde den Anträgen bzw. Beschwerden stattgegeben. Ein Verfahren am VfGH dauert durchschnittlich 138 Tage, was einen im internationalen Vergleich hervorragenden Wert darstellt.

Verhandlung am 14. Juni 2023

(Achtung: Diese Informationen wurden am 2. Juni aktualisiert. Die Verhandlung findet am 19. Juni statt, weitere Angaben dazu finden Sie auf dieser Seite).

Der VfGH hat im Dezember 2022 beschlossen, mehrere Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU‑G) sowie im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Dabei geht es um die Frage, ob die Durchführung der Rechtsberatung und ‑vertretung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Staatsorganisation entspricht (siehe auch hier). Der VfGH hält dazu am Mittwoch, 14. Juni 2023, 10.00 Uhr, eine mündliche Verhandlung ab.

Die Verhandlung ist öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens Donnerstag, 8. Juni 2023, 12.00 Uhr, unter verhandlung@vfgh.gv.at anzumelden. Anmeldungen sind nur für Einzelpersonen möglich, nicht für Gruppen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt bis spätestens Montag, 12. Juni 2023, 16.00 Uhr. Ohne bestätigte Anmeldung ist ein Besuch der Verhandlung nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.

Medienvertreterinnen und ‑vertreter wenden sich für eine Akkreditierung ebenso bis Donnerstag, 8. Juni 2023, 12.00 Uhr, bitte an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at

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