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VfGH weist Antrag von SP- und FP-Abgeordneten zum COFAG-Untersuchungsausschuss zurück

26.01.2024

Zwei Anträge zum U-Ausschuss „Rot-Blauer Machtmissbrauch“ stehen in Behandlung

Der VfGH hat einen Antrag von Abgeordneten der SPÖ und FPÖ, wonach dem COFAG-Untersuchungsausschuss Unterlagen von weiteren Gesellschaften des Bundes vorzulegen seien, zurückgewiesen: Es haben nicht genug Abgeordnete, die dazu auch legitimiert waren, den Antrag eingebracht.  

Im Dezember 2023 wurde auf Verlangen von 46 Abgeordneten der SPÖ und FPÖ (einem Viertel der Nationalratsmitglieder) der U-Ausschuss „betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss)“ eingesetzt. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates fasste in der Folge einen Beweisbeschluss, in dem jene Organe bzw. Gesellschaften aufgezählt werden, die verpflichtet sind, dem U-Ausschuss Akten und Unterlagen vorzulegen.  

Die 46 Abgeordneten der SPÖ und FPÖ brachten im Antrag an den VfGH nun vor, dass der Beweisbeschluss nicht hinreichend sei: Es müssten weitere, im Beweisbeschluss nicht aufgezählte Gesellschaften, wie etwa die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) oder die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), verpflichtet werden, Unterlagen vorzulegen, da auch sie für eine Aufklärung bedeutsam seien. 

Sechs dieser 46 antragstellenden Abgeordneten haben jedoch auch den – ihnen nicht weit genug gehenden – Beweisbeschluss vom Dezember 2023 unterstützt und sind damit Teil der beschlussfassenden Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss, gegen deren Beschluss sich der Antrag richtet. Daher sind diese Abgeordneten nicht legitimiert, einen Antrag an den VfGH zu stellen. Die übrigen 40 Antragsteller wiederum sind weniger als das Viertel der Nationalratsmitglieder, das für einen zulässigen Antrag erforderlich ist. Der VfGH hat den Antrag daher zurückgewiesen.

(UA 2/2023)

Anträge zum U-Ausschuss betreffend „Rot-Blauer Machtmissbrauch“ 

Zwei weitere Anträge, die Abgeordnete der SPÖ und FPÖ eingebracht haben, betreffen den „Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“. In einem Antrag wenden sich die Abgeordneten dagegen, dass Mandatare der ÖVP und der Grünen es in einer Ausschusssitzung abgelehnt („bestritten“) haben, auch Akten von ÖVP-Regierungsmitgliedern anzufordern. Dieser Bestreitungsbeschluss ist nach Ansicht der SPÖ- und FPÖ-Abgeordneten rechtswidrig, da der gesamte Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses rechtswidrig sei. 

Im zweiten Antrag wenden sich die SPÖ- und FPÖ Abgeordneten dagegen, dass Mandatare der ÖVP und der Grünen in einer Ausschusssitzung es abgelehnt („bestritten“) haben, auch Unterlagen von insgesamt 14 Ministern oder Staatssekretären der ÖVP oder der Grünen anzufordern. Auch dieser Bestreitungsbeschluss ist nach Ansicht der SPÖ- und FPÖ-Abgeordneten rechtswidrig, da der gesamte Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses rechtswidrig sei.

Die beiden Anträge stehen in Behandlung; der VfGH wird darüber in den kommenden Wochen entscheiden.

(UA 1/2024, UA 2/2024)

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