Keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten in U-Ausschuss-Bericht
Der VfGH hat eine von einem Unternehmer wegen Verletzung in Persönlichkeitsrechten erhobene Beschwerde abgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen bestimmte Aussagen im Fraktionsbericht der Grünen zum ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss, wo etwa an einer Stelle angedeutet wird, dass der Unternehmer in der Vergangenheit für Gazprom „lobbyiert“ habe.
Als Person, die im öffentlichen Leben steht („public figure“), muss der Beschwerdeführer grundsätzlich mehr Kritik hinnehmen als eine Privatperson, so der VfGH. Abgesehen davon handelt es sich bei den beanstandeten Textstellen einerseits um die bloße Wiedergabe der Aussage einer Auskunftsperson und andererseits um Aussagen, die weder ehrenrührig noch als Verletzung des guten wirtschaftlichen Rufes anzusehen sind.
(UA 1/2023)