Verfassungsgerichtshof berät über Wahl in Wien-Leopoldstadt und Gorbach-Beschwerde
Die Verfassungsrichterinnen und -richter starten heute, Donnerstag, 23. Februar, in die erste Session des laufenden Jahres (voraussichtlich bis 18. März). Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Anfechtung der Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt sowie die Beschwerde des früheren Vizekanzlers Hubert Gorbach hinsichtlich der Politikerpension des Landes Vorarlberg. Zu erwarten sind außerdem Entscheidungen zu den Bettelverboten in Salzburg und Bregenz sowie zum Lärmschutz entlang der geplanten Schnellstraße S1. Öffentliche Verhandlungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Wahlanfechtung Wien-Leopoldstadt
Die EU-Austrittspartei (EUAUS) hat die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl im zweiten Wiener Gemeindebezirk vom 18. September 2016 angefochten. EUAUS-Obmann Robert Marschall begründet d mit angeblichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl, insbesondere mit dem Austausch von schadhaften Wahlkarten. Thema ist außerdem die Auszählung von Wahlkarten.
Der Urnengang am 18. September 2016 war bereits eine Wiederholungswahl. Die ursprüngliche Wahl am 11. Oktober 2015 hatte der Verfassungsgerichtshof am 13. Juni 2016 auf Antrag der FPÖ aufgehoben. Tatsächlich stellte sich heraus, dass die Zahl der Stimmzettel von der Zahl der Wahlkarten abwich.
Hubert Gorbach fordert rückwirkende Pensionsauszahlung
Der frühere Vizekanzler Hubert Gorbach war vor seinem Eintritt in die Bundesregierung in der Vorarlberger Landespolitik tätig, und zwar als Abgeordneter zum Landtag (1989–1993) und Mitglied der Landesregierung (1993–2003). Im Jänner 2016 beantragte der nunmehr 60-jährige Gorbach bei der Vorarlberger Landesregierung die rückwirkende Auszahlung der Politikerpension ab 1. Februar 2013. Er berief sich dabei auf die frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, die einen Pensionsbezug ab dem Alter von 56,5 Jahren vorsah.
Die seit 2010 geltende Fassung sieht allerdings einen Bezug erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. mit Abschlag ab Vollendung des 62. Lebensjahres) vor. Landesregierung und Vorarlberger Landesverwaltungsgericht wiesen den Pensionsantrag ab. Gegen diese Abweisung geht Gorbach vor. Er sieht sein Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt und macht eine Verletzung des Vertrauensschutzes geltend.
Ersatz der Verteidigerkosten nach Freispruch
Beim Verfassungsgerichtshof sind mehrere Verfahren anhängig, die den Ersatz von Verteidigerkosten nach einem Freispruch oder einer Einstellung des Strafverfahrens zum Inhalt haben. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass vor allem in langwierigen Wirtschaftsverfahren der pauschale Höchstbeitrag die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht abdecke, und sehen die Eigentumsfreiheit und den Gleichheitssatz verletzt.
Verbot des Versandhandels mit E-Zigaretten
Der Betreiber eines Webshops bekämpft das Verbot des Versandhandels mit E-Zigaretten und Liquids. Dieses Verbot gilt für nikotinhaltige und nikotinfreie Produkte gleichermaßen.
Gebühren für Uni-Lehrveranstaltung an der Uni Salzburg
Der Verfassungsgerichtshof prüft auf Antrag des Bundesverwaltungsgerichts die Verfassungs- bzw. Gesetzmäßigkeit eines Unkostenbeitrags, den Jus-Studenten an der Paris Lodron-Universität Salzburg für den Besuch von Repetitorien entrichten müssen.
Bettelverbote am Prüfstand
Die Verfassungsrichter befassen sich mit Bettelverboten in den Städten Salzburg und Bregenz. Betreffend Salzburg wird der Gerichtshof auf Antrag einer Frau tätig, die wegen Bettelns in der Getreidegasse mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde. Im Fall Bregenz hat sich der Landesvolksanwalt gegen eine Verordnung, die das Betteln an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt, an den VfGH gewandt.
Prüfung der Lärmschutzverordnung für Bundesstraßen
Das Bundesverwaltungsgericht hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, Teile der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung aufzuheben. Anlass sind Beschwerden gegen den positiven Umweltverträglichkeitsbescheid des Verkehrsministeriums für einen Teil der Wiener Nordostumfahrung S1 samt des Lobautunnels. Die Bedenken des Gerichts beziehen sich auf die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte für den Straßenverkehrslärm.