Öffentliche Verhandlung zur COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) am 14. Juni
Im Rahmen seines Gesetzesprüfungsverfahrens zu mehreren Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes (ABBAG-Gesetz) führt der VfGH am 14. Juni eine öffentliche Verhandlung durch.
Den Anlass für das Prüfungsverfahren bildet ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH (WLV), die sich gegen Bestimmungen in den Richtlinien für die Gewährung eines Fixkostenzuschusses wendet. Das ABBAG-Gesetz sieht vor, dass zugunsten von Unternehmen, die pandemiebedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, „finanzielle Maßnahmen“ ergriffen werden können. Zu diesem Zweck wurde die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) gegründet und vom Bund so ausgestattet, dass sie Finanzhilfen bis zu einem Höchstbetrag von 19 Mrd. Euro gewähren kann. Die COFAG ist bei ihrer Tätigkeit an Richtlinien gebunden, die vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler in Verordnungsform festgelegt werden.
Der VfGH hat zunächst das Bedenken, dass die Abwicklung der COVID-19-Finanzhilfen durch die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot und das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verstoßen könnte. Auch scheint es den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verwaltung zu widersprechen, dass die COFAG bei ihrer Tätigkeit nicht unmittelbar Weisungen des Bundesministers für Finanzen unterliegt.
Schließlich wird geprüft, ob es gegen das Recht auf Eigentum, das Rechtsstaatsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstößt, dass die betroffenen Unternehmen nach dem ABBAG-Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen haben. (Ergänzende Informationen finden Sie unter Punkt IV.1. hier).
Hinweise zur Verhandlung
Der VfGH hält in diesem Verfahren (G 265/2022) am Mittwoch, 14. Juni 2023, 10.00 Uhr, eine mündliche Verhandlung ab. Die Verhandlung ist öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis spätestens Donnerstag, 8. Juni 2023, 12.00 Uhr, unter verhandlung@vfgh.gv.at anzumelden. Anmeldungen sind nur für Einzelpersonen möglich, nicht für Gruppen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt bis spätestens Montag, 12. Juni 2023, 16.00 Uhr. Ohne bestätigte Anmeldung ist ein Besuch der Verhandlung nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.
Medienvertreterinnen und ‑vertreter wenden sich für eine Akkreditierung ebenso bis Donnerstag, 8. Juni 2023, 12.00 Uhr, bitte an c.mayrbaeurl@vfgh.gv.at.
Verhandlung zu Bundesbetreuungsagentur am 19. Juni
Die an dieser Stelle für den 14. Juni 2023 angekündigte mündliche Verhandlung in Bezug auf mehrere Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU‑G) sowie im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) findet aus organisatorischen Gründen am Montag, 19. Juni 2023, 10.00 Uhr statt. Die Bedingungen für eine Anmeldung (bis 8. Juni, Bestätigung bis 12. Juni 2023) bleiben unverändert.