Öffentliche Verhandlungen des VfGH am 19. Juni
Am Montag, den 19. Juni, hält der Verfassungsgerichtshof zwei öffentliche Verhandlungen ab.
Um 8.30 Uhr wird die öffentliche Verhandlung im Rahmen des Gesetzesprüfungsverfahrens zu mehreren Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes (ABBAG-Gesetz) bzw. die darin festgelegte COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) fortgesetzt, die am 14. Juni begonnen hat. Näheres zu den Bedenken des VfGH in Bezug auf das ABBAG-Gesetz finden Sie unter Punkt IV.1. hier.
Jene Personen, die angemeldete Zuhörerinnen und Zuhörer der Verhandlung am 14. Juni waren, können auch die Verhandlung am 19. Juni um 8.30 Uhr besuchen. Für andere Personen ist ein Besuch dieser Verhandlung nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.
Um 10.00 Uhr findet die öffentliche Verhandlung im Rahmen des Gesetzesprüfungsverfahrens zu Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU‑G) sowie im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) statt. Dabei geht es um die Frage, ob die Durchführung der Rechtsberatung und ‑vertretung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Staatsorganisation entspricht (siehe auch Punkt V.1. hier).
Die Anmeldung bzw. Akkreditierung für diese Verhandlung ist gemäß der Presseaussendung vom 15. Mai bereits abgeschlossen. Ohne bestätigte Anmeldung ist ein Besuch der Verhandlung nur bei Verfügbarkeit allfälliger Restplätze möglich.