VfGH vertagt Beratungen ua. zu Staatsschutzgesetz, WK-Umlage und Bankwesengesetz
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Herbstsession die Beratungen ua. zu folgenden Rechtssachen vertagt:
- Prüfung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes sowie näher bezeichneter Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes auf Antrag von 61 Abgeordneten zum Nationalrat.
- Anträge des Bundesverwaltungsgerichtes auf Aufhebung des § 99d Bankwesengesetz, BGBl. 532/1993, idF BGBl. I 184/2013, als verfassungswidrig (Höhe von Verwaltungsstrafen?). In dieser Rechtssache hat am 3. Oktober 2017 eine öffentliche Verhandlung stattgefunden.
- Anträge des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich auf Aufhebung des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 22. Juli 2016, verlautbart in der „Oberösterreichischen Wirtschaft“ vom 16. September 2016, Nr. 37, als gesetzwidrig (rückwirkende Kundmachung, Berechnung der Grundumlage). In dieser Rechtssache hat am 9. Oktober 2017 eine öffentliche Verhandlung stattgefunden.
In den genannten Fällen müssen noch Fragen geklärt werden. Eine Entscheidung ist in einer der nächsten Sessionen zu erwarten.