Der Verfassungsgerichtshof trauert um Brigitte Bierlein
Brigitte Bierlein war von 2003 bis 2018 Vizepräsidentin und von Februar 2018 bis zu ihrer Ernennung zur Bundeskanzlerin am 3. Juni 2019 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Sie leitete den Gerichtshof umsichtig und mit Respekt für ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die Mitarbeitenden des Hauses. Mit unbedingtem Einsatz vertrat sie über 16 Jahre den Verfassungsgerichtshof im Ausland, gegenüber den anderen Staatsorganen und im zivilgesellschaftlichen Bereich. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter würdigt Brigitte Bierleins zielgerichtete und ausgleichende Art im Vorsitz des Kollegiums und ihren großen Beitrag zur Rechtsprechung, vor allem im Strafrecht und im Umweltrecht. „Der Verfassungsgerichtshof verliert eine unparteiliche ehemalige Präsidentin und einen hochgeschätzten Menschen, Österreich eine entschlossene Verfechterin des Rechtsstaats“, so Grabenwarter.
Brigitte Bierlein wurde am 25. Juni 1949 als Tochter eines Beamten und einer Künstlerin in Wien geboren. Nach der Matura studierte sie Rechtswissenschaften, bereits im Jahr 1971 promovierte sie an der Universität Wien. Nach der Richterausbildung begann eine erfolgreiche Laufbahn als Staatsanwältin, die sie von der Staatsanwaltschaft Wien über die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz zur Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof führte, wo sie ab 1990 bis zu ihrem Eintritt in den Verfassungsgerichtshof als Generalanwältin fungierte.
Neben ihren beruflichen Aufgaben war Brigitte Bierlein jahrzehntelang in der staatsanwaltlichen Standesvertretung, in der Unabhängigen Opferschutzkommission gegen Missbrauch und Gewalt sowie als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Bundestheater-Holding und des Kuratoriums der Stiftung Forum Verfassung tätig. Sie verfasste zahlreiche wissenschaftliche Beiträge in den Bereichen des Strafrechts und des öffentlichen Rechts.
Elektronisches Kondolenzbuch für Brigitte Bierlein auf der Website des Bundeskanzleramts