Öffentliche Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes in der Junisession 2018
Dienstag, 26. Juni 2018, 10 Uhr | G 9/2018, G 10/2018 | Anträge der Schoellerbank AG ua auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Verbraucherzahlungskontogesetzes – VZKG, BGBl. I 35/2016, idF BGBl. I 158/2017 als verfassungswidrig (Art. 140 B-VG) |
Zahlreiche österreichische Banken haben gemeinsam einen Antrag auf Aufhebung von Beschränkungen für Bankomatgebühren eingebracht. Seit 13. Jänner 2018 dürfen Geldinstitute ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Außerdem muss die kontoführende Bank Gebühren und Entgelte übernehmen, die Betreiber unabhängiger Geldausgabeautomaten für Abhebungen verlangen. Die Banken machen in ihrem Antrag eine Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums geltend. Unabhängige Automatenbetreiber und Kunden könnten hinsichtlich der Gebühren zu Lasten Dritter – der Banken nämlich – agieren, ohne dass diese Banken darauf Einfluss nehmen könnten. |