Sozialversicherungs-Organisationsreform auf Tagesordnung der Oktober-Session 2019
Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der österreichischen Sozialversicherung wurden beim Verfassungsgerichtshof insgesamt dreizehn Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht. Antragsteller sind die SPÖ-Bundesratsfraktion, die Kärntner, Oberösterreichische, Steiermärkische und Tiroler Gebietskrankenkasse, die Betriebskrankenkassen voestalpine Bahnsysteme, Kapfenberg, Zeltweg und Mondi, die Arbeiterkammern Tirol und Vorarlberg, der Betriebsrat der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, der Österreichische Seniorenrat, das Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht, mehrere Versicherte sowie 113 Mitglieder der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, die in die Verwaltungskörper von Sozialversicherungsträgern entsendet worden sind.
Die Anträge richten sich vor allem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse, die Neugestaltung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger, die Einführung eines Eignungstests für die Mitglieder dieser Verwaltungskörper, die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie die Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge beim Bundesministerium für Finanzen. Die Antragsteller sehen in diesen Neuregelungen insbesondere einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung.
Ob die gegen die Reform vorgetragenen Bedenken begründet sind, ist Gegenstand der Beratungen der am 23. September 2019 beginnenden Oktober-Session 2019 des Verfassungsgerichtshofes. Zur weiteren Klärung der Rechtssache führt der Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 8. Oktober 2019, 10.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung durch. Eine Fortsetzung ist für Mittwoch, 9. Oktober, 9.00 Uhr, in Aussicht genommen.
Ort: Verfassungsgerichtshof, 1010 Wien, Freyung 8 (Eingang Renngasse 2). Den Vorsitz führt Vizepräsident Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter.
Medienvertreterinnen und ‑vertreter werden für den Fall einer Teilnahme an der Verhandlung um ein kurzes Aviso an mediensprecher@vfgh.gv.at ersucht.
Zu Beginn der Verhandlung sind die Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich zu Foto- und Videoaufnahmen eingeladen.
Nach Durchführung der Verhandlung wird der Verfassungsgerichtshof die Beratungen fortsetzen und – falls erforderlich – einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen. Die Entscheidung des Gerichtshofes ergeht auf Grund der von den Parteien eingebrachten Schriftsätze und des Ergebnisses der Verhandlung entweder durch Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung oder durch mündliche Verkündung. Der Termin für eine allfällige Verkündung wird gesondert bekannt gegeben.