VfGH lehnt weitere Anträge gegen Kürzung von Sonderpensionen ab
Nach seinem Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Betriebs-bzw. Sonderpensionen bei Pensionisten der Nationalbank bleibt der Verfassungsgerichtshof bei seiner Linie: Die Verfassungsrichter haben in ihrer Dezembersession Anträge von früheren Mitarbeitern der Wirtschaftskammer Österreich, des niederösterreichischen Energieversorgers EVN und des Verbund-Konzerns abgelehnt. Die Begründung: Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung - vor allem des Erkenntnisses zu den Nationalbank-Pensionen - seien die behaupteten Verfassungswidrigkeiten so wenig wahrscheinlich, "dass sie (die Anträge, Anm.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben". Die Verfassungsrichter konnten daher von einer Behandlung der Anträge absehen.