Vizepräsident Christoph Grabenwarter übernimmt interimistisch Leitung des VfGH
Vizepräsident Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter übernahm mit der Zurücklegung der Funktion durch die bisherige Präsidentin Dr. Brigitte Bierlein interimistisch die Leitung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Brigitte Bierlein war dem Gerichtshof seit Februar 2018 als Präsidentin vorgestanden und war damit die erste Frau in diesem Amt. Seit 2003 hatte sie dem Gerichtshof zunächst als Vizepräsidentin und ständige Referentin angehört. In ihre Amtszeit fielen mehrere bedeutende Entscheidungen des Gerichtshofes, etwa zur Bankomatgebühr, zur Mindestsicherung sowie zum Pflegeregress. Unter anderem wirkte Bierlein – damals als Vizepräsidentin – an der Entscheidung zur Bundespräsidentenwahl 2016 mit.
Grabenwarter seit 2018 VfGH-Vizepräsident
Christoph Grabenwarter, geboren 1966 in Bruck/Mur, ist seit 2008 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist seit 2005 Mitglied des VfGH sowie seit Februar 2018 dessen Vizepräsident. Die interimistische Leitung des VfGH durch den Vizepräsidenten ist im Verfassungsgerichtshofgesetz geregelt. Bis zur Bestellung eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin leitet der Vizepräsident den VfGH und die Beratungen. Eine ähnliche Situation war bereits in den ersten Monaten des Jahres 2018 gegeben.
Juni-Session findet planmäßig statt
Die Beratungen im Rahmen der Juni-Session des VfGH finden wie geplant statt. Die Session beginnt am 11. Juni, für die Beratungen sind wie üblich rund 3 Wochen veranschlagt. Eine gesonderte Presseinformation zur Tagesordnung ergeht in den kommenden Tagen.
Weitere Informationen zum Verfassungsgerichtshof sowie zur Person Christoph Grabenwarter finden Sie nebst druckfähigen Fotos kostenfrei auf der VfGH-Website www.vfgh.gv.at.