UN-Hochkommissar Türk zu Meinungsaustausch am Verfassungsgerichtshof
Am 6. Juni fand am VfGH ein Meinungsaustausch zwischen dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk sowie einigen Mitgliedern des VfGH, angeführt von Präsident Christoph Grabenwarter, statt.
Thema des Gesprächs waren – neben den Schwerpunkten der Tätigkeit und der Arbeitsweise des UN-Hochkommissars für Menschenrechte – aktuelle Herausforderungen in menschenrechtlicher Hinsicht. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte betonte die Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte, insbesondere angesichts neuer menschenrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Digitalisierung. Daneben besprachen der UN-Hochkommissar und die Mitglieder des VfGH – neben dem Präsidenten Vizepräsidentin Verena Madner und die Verfassungsrichterinnen Claudia Kahr und Ingrid Siess-Scherz – die aktuelle menschenrechtliche Situation in einzelnen Staaten, wobei auch auf konkrete Maßnahmen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte u.a. in Afrika, dem Nahen Osten und Asien eingegangen wurde. Dabei wurde nicht zuletzt auch auf die Bedeutung der Berichte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte sowie des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge in der täglichen Arbeit des Verfassungsgerichtshofes hingewiesen.