Streit um die Offenlegung von Gehaltsdaten: Verfassungsgerichtshof schaltet Europäischen Gerichtshof ein
12.12.2000
KR 1–6/00 KR 8/00
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich zuletzt im Dezember 2000 an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um eine sogenannte Vorabentscheidung zu erwirken. Konkret ging es um dieAuseinandersetzung bezüglich der namentlichen Veröffentlichung von Gehaltsdaten. Erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes C-465/00 konnte der Verfassungsgerichtshof das Verfahren fortsetzen und das Verfahren entscheiden.